Was kann ich als Freelancer von der Steuer absetzen? (2026)
Jeder Euro, den du als Betriebsausgabe geltend machst, senkt deinen Gewinn — und damit deine Steuer. Viele Freelancer verschenken hier bares Geld, weil sie nicht wissen, was alles absetzbar ist. Dieser Überblick zeigt dir die wichtigsten Posten.
Die Grundregel: betrieblich veranlasst
Absetzbar ist, was betrieblich veranlasst ist — also dem Zweck deiner selbstständigen Tätigkeit dient. Bei manchen Dingen ist das eindeutig (ein Laptop fürs Programmieren), bei anderen anteilig (das Handy, das du privat und geschäftlich nutzt).
Wichtig: Ohne Beleg keine Ausgabe. Sammle konsequent — siehe → Belege aufbewahren.
Die wichtigsten absetzbaren Posten
Arbeitsmittel & Technik
- Laptop, PC, Monitor, Tablet, Smartphone (ggf. anteilig)
- Software & Abos (auch deine Buchhaltungssoftware!)
- Fachspezifisches Equipment (Kamera, Werkzeug, Mikrofon)
- Büromaterial
Größere Anschaffungen müssen ggf. über mehrere Jahre abgeschrieben werden. [PRÜFEN: aktuelle Grenze für sofort absetzbare geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) einsetzen.]
Arbeitsplatz
- Häusliches Arbeitszimmer (an strenge Bedingungen geknüpft) oder Homeoffice-Pauschale
- Miete für externes Büro/Coworking
- Anteilige Strom-/Heizkosten beim Arbeitszimmer
[PRÜFEN: aktuelle Regelung & Höhe der Homeoffice-Pauschale einsetzen.] Mehr dazu: → Homeoffice steuerlich absetzen.
Kommunikation & Internet
- Telefon und Internet (anteilig nach geschäftlicher Nutzung)
- Domain, Hosting, Webseite
Mobilität
- Fahrtkosten zu Kunden (Fahrtenbuch oder Pauschale)
- Bahn-/Flugtickets bei Geschäftsreisen
- Übernachtung & Verpflegungsmehraufwand auf Reisen
Weiterbildung & Wissen
- Kurse, Seminare, Fachbücher, Online-Kurse
- Fachzeitschriften, Branchen-Memberships
Dienstleistungen
- Steuerberater (→ wann sinnvoll)
- Honorare an Subunternehmer/Freelancer
- Versicherungen mit betrieblichem Bezug
Marketing
- Werbung, Anzeigen
- Visitenkarten, Flyer
- Anteilig Tools für Social Media
[DEINE ERFAHRUNG: Nenne 1–2 Posten, die du am Anfang selbst nicht auf dem Schirm hattest und die sich gelohnt haben. Genau diese „Aha”-Tipps sind es, die Leser:innen teilen und verlinken.]
Was du NICHT (oder nur eingeschränkt) absetzen kannst
- Rein private Ausgaben
- Kleidung (außer typische Berufs-/Schutzkleidung)
- Bewirtung ohne betrieblichen Anlass und ohne korrekten Beleg
- Strafzahlungen
So verschenkst du nichts
- Geschäftskonto nutzen — trennt privat und betrieblich automatisch.
- Belege sofort erfassen — am besten per Software-App.
- Anteilige Nutzung dokumentieren — z.B. wie viel Prozent Handy geschäftlich.
- Software die Kategorisierung überlassen — sie ordnet Ausgaben den richtigen Kategorien zu und bereitet die EÜR vor. Siehe → Rechnungssoftware-Vergleich.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich mein privates Auto absetzen? Anteilig, je nach betrieblicher Nutzung — am sichersten mit Fahrtenbuch. [PRÜFEN: aktuelle Pauschalen einsetzen.]
Zählt mein Mittagessen als Freelancer? Normales Essen nein. Verpflegungsmehraufwand auf Geschäftsreisen ja (mit Pauschalen).
Wie setze ich Software ab? Voll als Betriebsausgabe — Abos laufend, Kaufsoftware ggf. über die Nutzungsdauer.
Brauche ich für all das einen Steuerberater? Nicht zwingend. Eine gute Software führt dich durch die Kategorien. Bei Unsicherheit: → Steuerberater ja/nein.
Fazit
Als Freelancer ist fast alles, was deiner Tätigkeit dient, anteilig oder voll absetzbar — von der Software über die Weiterbildung bis zur Geschäftsreise. Der Schlüssel ist Disziplin beim Belegesammeln. Wer das der Software überlässt, verschenkt am Jahresende kein Geld mehr.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für deine individuelle Situation wende dich an einen Steuerberater oder dein zuständiges Finanzamt.